Kampfläufer
Gemäß Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung gehörten die Kampfläufer zu den streng geschützten Vögeln.
Siehe hier:
http://www.a-20.de/ROV/Infomaterial/RoteListe-Anlage_1_zur_Bundesartenschutzvero.pdf
Damit unterliegen sie besonderem gesetzlichen Schutz. Es ist verboten, die Tiere zu jagen und zu fangen oder auch nur anzulocken. Um Balz und Brut der Kamfläufer zu sichern, wird das Schutzgebiet in der Unterleutner Heide von Anfang März bis Ende August gesperrt. Oft begegnet uns Unverständnis von Spaziergängern, die nicht einsehen wollen, warum sich die Vögel von Menschen gestört fühlen sollen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Kampfläufer sehr scheu sind und dass die Arterhaltung erfordert, dass sie in ihrem natürlichen Lebensraum sich selbst überlassen bleiben. Die Fachkräfte vom Vogelschutzbund sichern die Unverletztheit des Schutzgebiets und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine Exkursion zur Vogelbeobachtung unternehmen wollen.
Vogelschutzbund
Unterleuten e.V.
Haupstraße 10
14785 Unterleuten

Gerhard Fließ (1. Vorsitzender)